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BFH Urteil v. - IV R 233/71 BStBl 1975 II S. 892

Gesetze: AO § 218 Abs. 4AO § 222 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Die Neuheit einer Tatsache, die eine Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO rechtfertigen kann, ist nicht deshalb zu verneinen, weil die Tatsache dem FA zwar erst nach Zustellung des ursprünglichen ESt-Bescheides, aber vor Erlaß eines Änderungsbescheides nach § 218 Abs. 4 AO bekanntgeworden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 892
BFHE S. 521 Nr. 116,
VAAAB-00483

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BFH, Urteil v. 17.07.1975 - IV R 233/71

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