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NWB Nr. 17 vom Seite 1100

Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zum 1.1.2026

Dieter J. Zens

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1114Zum sind zwei Gesetze in Kraft getreten, die Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mit sich bringen.

Ausbau der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

[i]Verlängerung des FörderzeitraumsMit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes v.  (BGBl 2025 I Nr. 342) hat der Gesetzgeber die bisherige kraftfahrzeugsteuerliche Förderung mit Wirkung vom weiter ausgebaut und deutlich erweitert.

[i]Erstmalige Zulassung bis zum 31.12.2030Hierbei ist die Frist, bis zu deren Ende ein Elektrofahrzeug erstmals zugelassen werden muss, um seinen Halter in den Genuss der Vergünstigung kommen zu lassen, um fünf Jahre, vom auf den , ausgedehnt worden. Der so geschaffene Zeitraum schließt nahtlos an den bisherigen Begünstigungszeitraum an. Weiter hat der Gesetzgeber im Rahmen dieser Neuregelung auch das Ende des Begünstigungszeitraums ebenfalls um fünf Jahre in die Zukunft verschoben. Die Förderung der Elektromobilität in Form einer Befreiung des Haltens solcher Fahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer ist nunmehr bis möglich.

[i]Elemente der Förderung der ElektromobilitätBeibehalten hat der Gesetzgeber die bisherigen Elemente der Förderung in Form

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