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BFH Urteil v. - I R 153/73 BStBl 1975 II S. 857

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

Leitsatz

Das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines während des finanzgerichtlichen Verfahrens erledigten Verwaltungsaktes ist nicht hinreichend mit dem bloßen Hinweis dargetan, durch eine solche Feststellung werde die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor den ordentlichen Gerichten prozessual erleichtert.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 857
BFHE S. 459 Nr. 116,
XAAAB-00465

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BFH, Urteil v. 30.07.1975 - I R 153/73

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