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Die „Teilwertfalle“ des § 8b KStG bei Geschäftsanteilen im Streubesitz
Die „Teilwertfalle“ ist ein bekanntes steuerliches Phänomen, welches in der Praxis im besonderem Maße Geschäftsanteile im Anlagevermögen von Körperschaften, die dem Regime des § 8b Abs. 1 bis 6 KStG unterliegen, betrifft. Sie war bereits mehrfach Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. In allen bisher vor dem BFH geführten Verfahren wurde die Rechtmäßigkeit der Teilwertfalle bestätigt. Ein aktuelles Verfahren vor dem FG München und die nun beim BFH anhängige Revision (I R 24/25) könnten für einen frischen Wind in diesem Themenkomplex sorgen. Denn zum ersten Mal wird sich der BFH mit der Problematik der Teilwertfalle im Zusammenhang mit Streubesitzanteilen i. S. des § 8b Abs. 4 KStG auseinandersetzen. Ein weiterer besonderer Aspekt des dem BFH vorgelegten Falls ist, dass die Teilwertabschreibungen ausschüttungsbedingt waren. Der Beitrag geht zunächst überblicksartig auf den Zusammenhang zwischen den handels- und steuerbilanziellen Wirkungen von Wertminderungen auf Geschäftsanteile im Anlagevermögen ein. Sodann wird kurz die außerbilanzielle Behandlung von den innerbilanziellen Bewertungskorrekturen dargestellt. Basierend auf dieser Grundlage wird der Sachverhalt und die Entscheidung des FG München dargestellt...