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Entstrickungsbesteuerung bei der Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten
Mit dem hat der BFH zentrale Fragen zur Auslegung der Entstrickungsvorschriften des § 4 Abs. 1 EStG entschieden (). Der Senat präzisiert insbesondere die systematische Reichweite des § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG im Zusammenhang mit der Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten. Darüber hinaus befasst sich die Entscheidung mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Regelung durch das JStG 2010 sowie mit EU-rechtlichen Fragen. Der Beitrag analysiert die zentralen Aussagen der Entscheidung zu diesen Fragestellungen und ordnet sie dogmatisch sowie im Hinblick auf ihre Bedeutung für die steuerliche Beratungspraxis ein.
Einordnung
Die Entstrickungsbesteuerung dient der Sicherung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich der während der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum inländischen Betriebsvermögen entstandenen stillen Reserven. Wird ein Wirtschaftsgut dem deutschen Besteuerungsrecht entzogen, ohne dass ein tatsächlicher Veräußerungsvorgang stattfindet, behandelt das Steuerrecht diesen Vorgang wie eine Entnahme, um die im Inland...