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BFH Urteil v. - VIII R 50/72 BStBl 1975 II S. 789

Gesetze: AO § 131

Leitsatz

Abweichend von dem Grundsatz, daß im Billigkeitsverfahren in der Regel keine Einwendungen mehr erhoben werden können, die in einem Rechtsmittelverfahren gegen den Steuerbescheid hätten vorgebracht werden müssen, kann die Verletzung der Grundsätze von Treu und Glauben auch im Billigkeitsverfahren geltend gemacht werden (Anschluß an die , BFHE 77, 535, BStBl III 1963, 515, und vom VII 22/62 S, BFHE 81, 572, BStBl III 1965, 206).

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 789
BFHE S. 103 Nr. 116,
SAAAB-00432

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BFH, Urteil v. 10.06.1975 - VIII R 50/72

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