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NWB Nr. 16 vom Seite 1020

Körperschaftsteuererklärung 2025

Gesetzesneuerungen und Signifikantes aus der Rechtsprechung sowie von Verwaltungsseite

Verona Franke und Sophia Schuhmann

Im abgelaufenen Jahr 2025 kam es mit dem sog. Investitionsbooster zu einigen wichtigen steuerlichen Gesetzesänderungen. Bereits für den VZ 2025 sind davon u. a. die geänderten Abschreibungsregelungen, wie etwa die Neuauflage der degressiven AfA, zu beachten. Erst ab dem VZ 2028 greift dagegen (Stand jetzt) die beschlossene Körperschaftsteuersatzsenkung um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr auf dann 10 % ab 2032. Der erst zu Beginn des Jahres 2025 finalisierte neue Umwandlungssteuererlass (UmwStE 2025) wurde bereits im Laufe des Jahres 2025 wieder in einigen Punkten überarbeitet. Das betraf etwa die Organschaft, wo das BMF einen bis dato noch fehlenden Baustein des BFH-Organschaftspakets übernahm. Ausstehend bleibt weiter die Entscheidung des BVerfG zur Zinsschranke ebenso wie die Entscheidung zum vollständigen Verlustuntergang nach schädlichen Anteilseignerwechseln (§ 8c KStG). Letztgenannter dürfte insbesondere vor dem Hintergrund der in 2025 ergangenen BVerfG-Entscheidung zur Mindestgewinnbesteuerung noch mehr Bedeutung zukommen. Nachfolgend werden wichtige im letzten Jahr ergangene bzw. in Kraft getretene Gesetzesänderungen sowie Verlautbarungen der Finanzv...

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