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Gewerbesteuer | Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft (BFH)
Der Gewinn aus der Veräußerung
eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft unterliegt bei
dieser grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Dies gilt auch bei der
Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft in der
Rechtsform einer GmbH & Co. KG, deren sachliche Gewerbesteuerpflicht noch
nicht begonnen hat (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob der Gewinn der Klägerin, einer GmbH, aus der Veräußerung ihres Kommanditanteils an einer GmbH & Co. KG (KG, Untergesellschaft, Mitunternehmerschaft) im Streitjahr 2012 ‑ also nach Inkrafttreten des § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG in der Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen (StBAÄG) v. BGBl I 2002, 2715