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Körperschaftsteuer | "Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines neuen DBA II (BFH)
Ein zur Besteuerung eines fiktiven
Veräußerungsgewinns führender Ausschluss des Besteuerungsrechts Deutschlands
hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder der Nutzung eines
Wirtschaftsguts gemäß
§ 12 Abs. 1
Satz 1 KStG aufgrund des Inkrafttretens eines neuen DBA -
sog. passive Entstrickung - setzt voraus, dass Deutschland in der Zeit vor
Anwendbarkeit des neuen DBA das Besteuerungsrecht innehatte. Die Rechtsfolge
des
§ 12 Abs. 1
Satz 1 KStG tritt in der letzten juristischen Sekunde ein,
bevor der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts wirksam wird
(entgegen
BStBl I 2018, 1104:
; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Wird bei einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse das Besteuerungsrecht Deutschland...