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Einkommensteuer | Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung (BFH)
Eine Forderung des Vermieters aus
einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung ist nicht bereits zu
einem Zeitpunkt zu aktivieren, in dem das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss
ist (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG ist im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisen ist.
Danach sind grundsätzlich alle Vermögensgegenstände beziehungsweise Wirtschaftsgüter zu berücksichtigen (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zu den GoB gehört auch das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB geregelte Realisationsprinzip, demzufolge Gewinne (nur) dann zu berücksichtigen sind, we...