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BFH Urteil v. - IV B 8/75 BStBl 1975 II S. 732

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, 3

Leitsatz

Für den Ansatz von Korrekturposten, die beim Übergang von Einnahmeüberschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zum Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erforderlich sind, kommt es nur darauf an, ob der Gewinn vor dem Übergang zum Bestandsvergleich tatsächlich durch Gegenüberstellung der Ist-Einnahmen und der Betriebsausgaben ermittelt wurde. Es ist nicht von Bedeutung, daß der Steuerpflichtige im Jahre vor dem Übergang zu Unrecht die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG beibehalten hat und ein Teil der angefallenen Betriebsausgaben der Höhe nach geschätzt werden mußte.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 732
BFHE S. 265 Nr. 116,
ZAAAB-00408

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BFH, Urteil v. 22.05.1975 - IV B 8/75

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