Lehrbuch Umwandlungssteuerrecht
6. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 7: Die Körperschaftssteueroption, § 1a KStG
7.1 Überblick
7.1.1 Hintergrund
1205Im Jahr 2021 (KöMoG v. , BGBl 2021 I 2050) hat der Gesetzgeber die sog. Option zur Körperschaftsbesteuerung in § 1a KStG gesetzlich implementiert. Nach § 1a KStG können sich Personengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Gesellschaften (eGbR) auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen, ohne, dass auf zivilrechtlicher Ebene ein Rechtsformwechsel stattfindet.
Die Idee hinter diesem Konzept hat eine rechtshistorische Vorgeschichte. Der Gesetzgeber erwog schon vor 25 Jahren ein entsprechendes „Optionsmodell“ einzuführen, ohne dass es zur Umsetzung kam (vgl. Tiede in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Kommentar, 336. Erg.-Lfg. (11/2025), § 1a KStG Rdn. 2; Hillers/Kahnke, SteuerStud 2025, 817, 826).
Am hat das Bundeskabinett einen ersten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) und damit einen ersten Entwurf von § 1a KStG verabschiedet (Br-Drucks. 244/21). Bereits am wurde das KöMoG vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am zu. Am wurde das KöMoG im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am in Kraft.
Im November 2021 fo...BStBl 2021 I 2212