Kleinvieh macht auch Mist
Ein [i]Sprudelnde Einnahmen aus Parkscheinautomaten interessanter Prozess steht dem Landgericht im beschaulichen Kempten im Allgäu bevor. Ein Mitarbeiter der Stadt und seine Partnerin sollen über die Jahre rund 1,9 Mio. Euro Münzgeld beim Leeren der Parkscheinautomaten „unterschlagen“ und auf ihr eigenes Konto eingezahlt haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen gewerbsmäßigen Diebstahls von 1,3 Mio. Euro in 335 Einzelfällen seit 2020 erhoben. Ältere Delikte sind verjährt. Der Gemeindebedienstete sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
[i]Neue Regeln, mehr KontrollenDa der Mitarbeiter über die Automatenschlüssel für die Geldfächer verfügte, könnte man über den einschlägigen Tatbestand streiten, was eine Frage des Gewahrsamsbruchs sein dürfte, hier aber nicht ausgelotet werden soll. Der Fall hat zwei andere interessante Aspekte: Zum einen scheinen in der 70.000-Einwohner-Gemeinde die Parkeinnahmen sprichwörtlich zu sprudeln, so dass eine solche Fehlmenge erst so spät auffällt. Zum anderen fiel sie nicht dem Kämmerer auf. Die Anzeige geht zurück auf die Bank der Angeschuldigten, die sich über häufige Bargeldeinzahlungen wunderte und wegen Geldwäscheverdachts die Ermittler eingeschaltet hatte. Die Stadt Kempten hat infolge des Falls die Parkraumbewirtschaftung geändert: Es wurden zusätzliche Kontrollen eingeführt und ein externer Dienstleister beauftragt.
[i]Das Ende für die Mauritius-RouteDass zu aggressive Steuergestaltung ein lange gut laufendes Strukturierungsmodell zu Fall bringen kann, zeigt in dieser IWB die Urteilsbesprechung von Frank-Fahle/Trost/Chablani ab zum Fall „Tiger Global“ in Indien. Der Supreme Court lehnte im Januar 2026 die Gewährung der Vorteile für eine über Mauritius strukturierte Investition aus dem DBA mit Indien ab und erkannte auf die Kapitalertragsteuerpflicht. Das Urteil ist im Hinblick auf die Anwendbarkeit von Anti-Missbrauchsvorschriften, deren Vorrang und Geltungsbeginn auch generell von Interesse. Investoren sind bei internationalen Investitionen vielleicht gut beraten, steuerlich konservativere Strukturen zu wählen.
[i]Erweiterte Nachweispflichten des Anlegers im InvestmentsteuergesetzDie Teilfreistellung von Erträgen aus Aktien- und Mischfonds, dazu Ebner ab , sollte ebenfalls kein Mauerblümchendasein führen. Die Problematik ist gängig und für Anleger aus Deutschland auch praktisch bedeutsam, wollen sie eine Überbesteuerung vermeiden. Einen Ansatz zur Rettung der Teilfreistellung der Erträge bietet die Nachweisoption nach § 20 Abs. 4 InvStG, die der Autor im Gesamtkontext sowie mit den Neuerungen des Jahressteuergesetzes 2024 darstellt.
In dieser Ausgabe schildern Retzer/Bernhardt ab außerdem den Entwurf des BMF für einen neuen Betriebsstättenerlass und Vorpeil liefert ab S. 309 eine Aufstellung der aktuellen Möglichkeiten zur Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Großbritannien (post Brexit).
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 7 / 2026 Seite 1
AAAAK-13300