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IWB Nr. 7 vom Seite 286

BMF veröffentlicht Entwurf eines Erlasses zum Betriebsstättenbegriff

BMF, Schreiben v. 13.2.2026 - IV B 2 - S 1301/01410/007

Daniel Retzer und Lisa Bernhardt

[i]BMF, Schreiben v. 13.2.2026 - IV B 2 - S 1301/01410/007/240, NWB AAAAK-10050 Das BMF hat am den umfassenden Entwurf eines Erlasses zum Betriebsstättenbegriff im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht an die Verbände zur Stellungnahme bis zum gesendet. Das Schreiben hat u. a. folgende Zielsetzungen: (1.) Die Systematisierung der einzelfallbezogenen Rechtsprechung des BFH, insbesondere zum Kriterium der „Verfügungsmacht“, (2.) die Berücksichtigung der aktuellen internationalen Entwicklungen (z. B. das Update 2025 zum OECD-Musterabkommen und OECD-Musterkommentar), (3.) die Reflexion moderner Arbeitsformen (remote work/Homeoffice, Desksharing, Influencer) und (4.) die Vereinfachung der praktischen Handhabung durch spezifische Beispielsfälle. Das zuletzt geändert durch das soll insoweit aufgehoben werden, als es zum Betriebsstättenbegriff Ausführungen trifft. Fragen der Betriebsstättengewinnabgrenzung werden im aktuellen Entwurf hingegen nicht behandelt. Mithin soll das genannte BMF-Schreiben fortgelten, soweit dies die Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung v.  bestimmen, insbesondere für die Fälle, in denen weder § 1 Abs. 5 AStG noch die Regelungen der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung anzuwenden sind, sowie für Zwecke des § 1 Abs. 5 Satz 8 AStG. Die Regelungen im neuen Erlass sollen in allen offenen Fällen anzuwenden sein, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.

Kernaussagen
  • Der umfassende Entwurf eines Betriebsstättenerlasses gibt systematisch die Auffassung der Finanzverwaltung zum Betriebsstättenbegriff im nationalen und internationalen Steuerrecht wieder.

  • Der Entwurf enthält keine Aussagen zur Betriebsstättengewinnabgrenzung.

  • Das finale Schreiben soll in Bezug auf Fragen zum Betriebsstättenbegriff den Erlass v.  ersetzen.

Preis:
€15,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 11
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