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Implementierung von IFRS 18: An- und Herausforderungen aus Sicht der ESMA
I. Einleitung
Bereits im April 2024 hat der IASB mit IFRS 18 Nachfolgeregelungen zur Darstellung des Abschlusses veröffentlicht. Am 13. bzw. 16.2.2026 folgte die Übernahme in EU-Recht. Somit ist für europäische Unternehmen der vom IASB vorgesehene Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung rechtlich bindend. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1.1.2027 ist die Darstellung der finanziellen Leistung (financial performance) von Unternehmen an den neuen Normen des IFRS 18 auszurichten. Durch neue Strukturprinzipien wird der Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung erheblich verändert. Während Bilanz und Kapitalflussrechnung nur kleinere Veränderungen erfahren, bleiben das Sonstige Ergebnis sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung unangetastet. Inhaltliches Gewicht entfalten neue Angabepflichten zu unternehmensindividuellen Leistungsindikatoren (management-defined performance measures (MPM)). In diesem Beitrag wird die Stellungnahme der ESMA vom 17.2.2026 zur Implementierung von IFRS 18 aufgegriffen und fokussiert nachgezeichnet.
II. Kernaspekte des IFRS 18
1. Struktur und Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung
Mittels IFRS 18.47 i. V. mit .52–.68 müsse...