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ED/2026/1 – IASB-Vorschläge für Änderungen an IAS 28
Anwendungsbereich der Fair Value-Option wird klargestellt
IFRS 18 steht kurz vor seiner verpflichtenden Erstanwendung. Fragen über Fragen werden derzeit diskutiert und geklärt – darunter auch eine, die IAS 28 betrifft. Darin findet sich ein Wahlrecht (sogenannte Fair Value-Option), und dessen Anwendungsbereich scheint unklar. Nun hat der IASB kurzfristig einen Vorschlag erarbeitet, um IAS 28 geringfügig zu ändern und damit dieses Detail klarzustellen. Geplant ist eine schnelle Finalisierung, nämlich noch vor dem großen (Erstanwendungs-)Tag von IFRS 18 am .
Der IASB-Entwurf schlägt punktuelle Änderungen an IAS 28 vor. Damit soll der Anwendungsbereich der sogenannten Fair-Value-Option in Tz. 18–19 klargestellt werden.
Fraglich ist derzeit, ob diese Bewertungsmöglichkeit auf für Unternehmen mit Investments als spezifische Hauptgeschäftstätigkeit anwendbar ist – was in der Praxis unterschiedlich ausgelegt wird und zu teilweise uneinheitlicher Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen führen würde.
Diese Klarstellung ist dringlich, da der Anwendungsbereich dieser Option in Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 18 (verpflichtend ab 2027) steht.
I. Einleitung
Der IASB hat am den Expo...