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Umsatzsteuer | Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein
Überträgt ein Sportverein die Durchführung eines Spielbetriebs und die Erbringung der damit verbundenen entgeltlichen Leistungen auf eine von ihm gegründete GmbH zur Vermeidung eines mit dem Spielbetrieb verbundenen Haftungsrisikos, führt die unentgeltliche Überlassung einer Stadiontribüne und einer Flutlichtanlage nicht zu einer Entnahmebesteuerung nach § 3 Abs. 9a UStG, aber gleichwohl zu einer Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 9a, Abs. 12, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, § 15a Abs. 1 UStG).
Der BFH hält an der durch das , NWB GAAAC-58398, BFHE 217 S. 314, unter II.4., begründeten Rechtsprechung fest, nach der – entgegen seiner früheren Rechtsprechung (, NWB MAAAA-92010, BStBl 1985 II S. 176) und en...BStBl 2019 I S. 115