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BFH 20.11.2025 V R 10/23, StuB 7/2026 S. 291

Umsatzsteuer | Umsatzsteuer und Transfergesellschaft

(1) Übernimmt ein zur Arbeitsförderung zugelassener Träger die Durchführung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit i. S. des § 111 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III aus Anlass einer betrieblichen Restrukturierung für den bisherigen Arbeitgeber aufgrund eines zwischen ihm und dem Arbeitgeber abgeschlossenen Durchführungsvertrags, erbringt er an diesen eine Leistung, zu deren Entgelt auch Aufstockungsbeträge gehören. (2) Diese Leistung ist nicht als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 6, § 4 Nr. 15b Satz 1 UStG; Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL; § 99 Abs. 2 FGO).

Praxishinweise

Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten von der Steuer die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistunge...

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