Gesetze: BHG (i.d.F. vom BGBl I 1968, 1049) BHG (i.d.F. vom BGBl I 1968BHG (i.d.F. vom BGBl I 1968, 1049) 1049) § 28BHG (i.d.F. vom BGBl I 1968, 1049) § 29 Abs. 1LStR (1966) Abschn. 52 Abs. 3
Leitsatz
Nachzahlungen von laufendem Arbeitslohn sind keine sonstigen Bezüge, wenn der Gesamtbetrag der Nachzahlung sich nur auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in dem Kalenderjahr der Zahlung enden. Das gilt auch für Nachzahlungen, die sich auf mehr als drei Kalendermonate beziehen. Die Nachzahlungsbeträge sind für die Berechnung der Lohnsteuer denjenigen Lohnabrechnungszeiträumen zuzuordnen, zu denen sie gehören.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 619 BFHE S. 310 Nr. 115, IAAAB-00376
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