Einkommensteuer | Weniger Bürokratie und schnellere Bearbeitung bei Fällen von Grenzgängern in Bayern (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für
Steuern (BayLfSt) informiert darüber, dass für die sogenannten Grenzgänger
– nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der
Schweiz –in Bayern ab sofort bei der Erstellung der
Einkommensteuererklärung die „Anlage N Gre“ zur Verfügung
steht.
Hierzu führt das BayLfSt weiter aus:
In dieser Anlage können passgenaue Angaben für Grenzgänger vorgenommen werden. Die zur Bearbeitung der Fälle benötigten Informationen stehen der Finanzverwaltung dann direkt zur Verfügung.
Dadurch können die Fälle durch maschinelle Unterstützung effizienter verarbeitet werden. Zudem werden Nachfragen bei den Steuerpflichtigen reduziert und regelmäßig die Bearbeitungszeiten in den Finanzämtern verkürzt.
Die Anlage N-Gre (anwendbar erstmals für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2025) steht bei der Nutzung von Mein ELSTER zur Verfügung. Zudem wird sie im Formular-Management-System des Bundesministeriums der Finanzen bereitgestellt. Auch Softwarehersteller erhalten die Möglichkeit, die Anlage eigenverantwortlich in ihre Programme einzubinden.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern, Pressemittteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
NAAAK-13112