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Bilanzierung von Fondsetablierungskosten
Das BMF hat mit Datum vom ein Schreiben zu „Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (§ 6e EStG)“ veröffentlicht, welches auf eine bereits im Jahr 2024 ergangene Entwurfsfassung zurückgeht (). Der Beitrag gibt einen Überblick zu der intendierten Funktionsweise von § 6e EStG unter Berücksichtigung der finalen Fassung des .
Einordnung
Die Bilanzierung von Fondsetablierungskosten ist für steuerliche Zwecke in § 6e EStG geregelt. Bei § 6e EStG handelt sich um eine Spezialnorm, die zu einer erweiterten Anschaffungs- und Herstellungskostenfiktion für Fondsetablierungskosten führt. Fondsetablierungskosten sind Kosten für die Konzeption, Gründung und Investitionstätigkeit eines Fonds (auch „Initial“-, „Weich“-, „Soft“- oder „Setupkosten“ genannt).
Praktische Bedeutung hat § 6e EStG vor allem für geschlossene Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft, die i. d. R. als GmbH & Co. KG strukturiert werden. Rechtsfolge von § 6e EStG ist, dass Fondsetablierungskosten nicht als Betriebsausgaben abziehbar, sondern per Fiktion als Anschaffungs- und ...