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Teilfreistellung von Erträgen aus Aktien- und Mischfonds
Mit der Reform des Investmentsteuerrechts profitieren Anleger seit 2018 von Teilfreistellungen, wenn ein Investmentfonds als Aktienfonds, Mischfonds oder Immobilienfonds eingestuft wird. Viele ausländische Fonds erfüllen diese formalen Anforderungen in ihren Anlagebedingungen jedoch nicht, obwohl sie tatsächlich überwiegend in Aktien oder Immobilien investieren. In solchen Fällen kann der Fonds seinen Anlegern die Teilfreistellung nicht automatisch vermitteln. Um dennoch eine Teilfreistellung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber die sog. Nachweisoption nach § 20 Abs. 4 InvStG geschaffen.
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I. Nachweisoption für ausländische Aktienfonds in der Praxis
Die Nachweisoption ermöglicht es Anlegern, die Teilfreistellung individuell zu erlangen, wenn der Fonds die gesetzlichen Mindestquoten zwar faktisch erfüllt, diese aber nicht in den Anlagebedingungen verankert hat.
Enthalten Prospekt- bzw. als Anlagebedingungen geltende Investmentbedingungen wie Side Letters verbindliche Mindestquoten, gelten sie als Anlagebedingungen und führen dazu, dass der Fonds den steuerlichen Status einer Fondskategorie als Aktien- oder Mischfonds nach § 2 Abs. 6 und 7 InvStG ...