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Substanz oder Steuervorteil? – Die „Tiger Global“-Entscheidung
Indischer Supreme Court, Urteil v. 15.1.2026 - Civil Appeal No. 262, 263 and 264 of 2026
[i]Supreme Court of India, Urteil v. 15.1.2026 - Civil Appeal No. 262, 263 and 264 of 2026 unter https://go.nwb.de/t0t97Mit seiner Entscheidung v. in der Rechtssache „Tiger Global International Holdings“ hat der Oberste Gerichtshof Indiens ein vielbeachtetes Signal zur steuerlichen Legitimität internationaler Unternehmensstrukturen gesetzt. Im Zentrum stand die Frage, ob mauritische Investmentfonds beim Verkauf ihrer Anteile am indischen E-Commerce-Pionier Flipkart an Walmart die Vorteile des indisch-mauritischen DBA in Anspruch nehmen dürfen – oder ob es sich um bloße Conduit-Gesellschaften ohne wirtschaftliche Substanz handelt. Der Oberste Gerichtshof entschied gegen die Investoren und stellte klar, dass Ansässigkeitsbescheinigungen für sich genommen keinen ausreichenden Nachweis darstellen und die allgemeine Anti-Missbrauchsregel selbst Bestandsschutzklauseln durchbrechen kann. Die Entscheidung dürfte weit über Indien hinaus Bedeutung erlangen, weil sie grundlegende Maßstäbe für die Substanzanforderungen bei grenzüberschreitenden Investitionsstrukturen setzt. Betroffen sind insbesondere Investmentfonds und Holdingstrukturen in traditionell steuerfreundlichen Jurisdiktionen wie Mauritius, den Cayman-Inseln, Singapur und Hongkong.
Ausländische Investitionen in Indien wurden traditionell über die sog. Mauritius-Route strukturiert, um die Vorteile des indisch-mauritischen DBA zu nutzen.
Der Oberste Gerichtshof Indiens lehnte im Januar 2026 die Gewährung von DBA-Vorteilen für eine über Mauritius strukturierte Investition ab und bejahte die indische Kapitalertragsteuerpflicht.
Die Entscheidung definiert Maßstäbe für die DBA-Berechtigung, den Beweiswert von Ansässigkeitsbescheinigungen, Substanzanforderungen, die Anwendung der allgemeinen Anti-Missbrauchsregelung und Grenzen des Bestandsschutzes.