Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuG | Innergemeinschaftlicher Erwerb bei Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausgangsstaates
Ein österreichischer Steuerpflichtiger erwarb in den Jahren 2011 bis 2015 Gegenstände von österreichischen Lieferanten, die er sich aus Österreich in andere EU-Mitgliedstaaten liefern ließ. Den Lieferanten teilte er seine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) mit. Seine Lieferanten erteilten ihm Rechnungen mit österreichischer Steuer. Der Steuerpflichtige meinte, diese Steuer sei als Vorsteuer abziehbar, bei den Erwerben handle es sich auch nicht um „fiktive“ innergemeinschaftliche Erwerbe in Österreich (im deutschen Recht vgl. § 3d Satz 2 UStG). Das Finanzamt war jedoch der Auffassung, dass die innergemeinschaftlichen Lieferungen der Lieferanten steuerfrei seien und der Steuerpflichtige jeweils „fiktive“ Erwerbe in Österreich zu versteuern habe. Die ausgewie...