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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 7 K 1746/25 Kg (PKH)

Gesetze: FGO § 142 Abs. 1; AO § 110 Abs. 1 Satz 1; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; AO § 157 Abs. 1 Satz 3; AO § 355 Abs. 1 Satz 1; AO § 356 Abs. 1; AO § 356 Abs. 2; AO § 357 Abs. 1 Satz 1

Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung: Erforderlichkeit der Angabe einer E-Mail-Adresse – Schreibfehler bei E-Mail-Adressierung – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Leitsatz

  1. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht unrichtig i.S.d. § 356 Abs. 2 AO, wenn der Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Einspruchseinlegung ohne die Angabe einer E-Mail-Adresse der Behörde erfolgt.

  2. Wird der Einspruch an eine mit Schreibfehlern behaftete E-Mail-Adresse adressiert und deshalb nicht fristgerecht an die Behörde übermittelt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des entgegenstehenden Verschuldens des Einspruchsführers nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
ZAAAK-13053

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Düsseldorf , Beschluss v. 02.02.2026 - 7 K 1746/25 Kg (PKH)

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