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BFH Urteil v. - VIII R 71/70 BStBl 1975 II S. 529

Gesetze: EStG § 12 Nr. 2FGO § 118 Abs. 2

Leitsatz

1. Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen im Sinne des § 12 Nr. 2 EStG liegen nicht vor, wenn ihnen als Gegenleistung ein Verzicht auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht gegenübersteht.

2. Die rechtliche Verknüpfung eines Erbverzichtsvertrags mit einem Abfindungsvertrag kann als Auslegung des objektiven Gehalts von Willenserklärungen im Rahmen eines zusammengesetzten Rechtsgeschäfts vom Revisionsgericht nachgeprüft werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 529
BFHE S. 539 Nr. 114,
PAAAB-00365

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BFH, Urteil v. 04.02.1975 - VIII R 71/70

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