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Steueränderungsgesetz 2025: Die wichtigsten Neuerungen für die Entgeltabrechnung im Überblick
Der Bundestag hat am das Steueränderungsgesetz 2025 vom verabschiedet; der Bundesrat hat dem Vorhaben in seiner Sitzung am zugestimmt. Nachdem es am im BGBl Nr. 363 verkündet wurde, sind die Änderungen ganz überwiegend am in Kraft getreten. Das Gesetz enthält mehrere Einzelmaßnahmen, mit denen Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger entlastet werden sollen. Daneben werden eine Reihe der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt. Gleich mehrere Inhalte sind auch im Praxisalltag bei der Entgeltabrechnung zu berücksichtigen.
I. Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale wurde zum einheitlich auf 0,38 € ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht (Neufassung von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Die Pendlerpauschale wird von Arbeitnehmern im Rahmen der individuellen Steuererklärung bei den Werbungskosten geltend gemacht. Allerdings berücksichtigt das Finanzamt bei der Einkünfte-Ermittlung unabhängig vom Vorhandensein tatsächlicher Werbungskosten in jedem Fall einen Pauschbetrag von 1.230 € jährlich (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG). Deshalb läuft die Erhöhung der Pendlerpauschale jeweils dann ins Leere, we...