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BFH Urteil v. - VIII R 101/70 BStBl 1975 II S. 503

Gesetze: EStG § 11 Abs. 2EinfHaus VO § 2 Abs. 2

Leitsatz

Hat sich der Käufer eines Einfamilienhauses in Anrechnung auf den Kaufpreis verpflichtet, ein dem Verkäufer zur Finanzierung eines Damnums gewährtes Zusatzdarlehen zu tilgen und leistet er die Tilgungsbeträge nach dem für die Anwendbarkeit der Einfamilienhaus-Verordnung maßgeblichen Zeitpunkt, so sind diese insoweit in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, als sie auf den Zeitraum vor Anwendbarkeit der Einfamilienhaus-Verordnung entfallen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 503
BFHE S. 209 Nr. 115,
RAAAB-00360

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BFH, Urteil v. 21.01.1975 - VIII R 101/70

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