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Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts in der Europäischen Union
Mit dem Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union setzt der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2024/1226 v. zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 (im Folgenden: Richtlinie [EU] 2024/1226) um und schärft das nationale Sanktionsstrafrecht strukturell nach. Die Reform verlangt von Unternehmen eine weitergehende systematische Implementierung belastbarer Compliance-Prozesse.
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Neustrukturierung der Straf- und Bußgeldtatbestände als zentrale Neuerung
[i]Pflicht der Mitgliedsstaaten, einheitliche Straftatbestände zu schaffenDie Richtlinie (EU) 2024/1226 verpflichtet die Mitgliedsstaaten u. a., einheitliche Straftatbestände zu schaffen. Anlass war die bislang heterogene Praxis in der EU, in der identische Verstöße in einzelnen Staaten lediglich als Ordnungswidrigkeit, in anderen jedoch als Straftat behandelt wurden. Deutschland hatte wesentliche Vorgaben bereits erfüllt, musste sein System aber zur Herstellung unionsweiter Stimmigkeit ergänzen und teils neu ordnen. Der nationale Gesetzgeb...