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Erbschaftsteuer | Zulässige Rückwirkung der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den (BFH)
Die rückwirkende Anwendung des
§ 13b Abs. 10
ErbStG auf Schenkungen, die vor dem Inkrafttreten der
Vorschrift am erfolgt sind, ist verfassungsrechtlich
zulässig (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Das BVerfG hatte mit Urteil v. (1 BvL 21/12) entschieden, dass das damals geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zwar verfassungswidrig war, bis zu einer Neuregelung aber weiter angewendet werden konnte. Es hatte den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen. Das Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen. Nachdem der Bundestag am die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer beschlossen hatte, rief der Bundesrat am d...