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Online-Nachricht - Mittwoch, 25.03.2026

Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Anwaltsnotariat (BMJV)

Die Bundesregierung hat am den Gesetzentwurf zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats beschlossen. Ziel ist es, das Anwaltsnotariat attraktiver zu gestalten.

Hintergrund: Das Amt eines Notars wird in einigen Bundesländern in Deutschland durch Mitglieder der Rechtsanwaltschaft ausgeübt. Diese sog. Anwaltsnotare haben dieselben Rechte und Pflichten wie hauptberufliche Notare.

Der Weg zum hauptberuflichen Notar führt über einen mehrjährigen Anwärterdienst, auf den man sich direkt nach dem zweiten juristischen Staatsexamen bewerben kann. Demgegenüber setzt die Zulassung zum Anwaltsnotariat eine mehrjährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt und das Bestehen der sog. notariellen Fachprüfung voraus.

Seit Jahren sinkt die Zahl der Bewerber im Anwaltsnotariat. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, lassen sich aber u.a. auf die hohen Anforderungen für den Berufseinstieg und den demografischen Wandel zurückführen.

Mit dem am von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf will die Regierung dieser Entwicklung entgegenwirken. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen das Anwaltsnotariat insgesamt attraktiver machen und so eine flächendeckende notarielle Versorgung der Bevölkerung gewährleisten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Berufszugang zum Anwaltsnotariat zu erleichtern, insbesondere zu beschleunigen und familienfreundlicher zu gestalten:

  • Künftig soll es interessierten Volljuristen möglich sein, direkt im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen die notarielle Fachprüfung abzulegen. Die hierfür bislang erforderliche Zulassungsfrist von drei Jahren soll entfallen.

  • Auch eine weitere Wiederholungsmöglichkeit der notariellen Fachprüfung ist vorgesehen, um die Belastung für Bewerber zu verringern. Die bisher erforderliche anwaltliche Berufserfahrung im künftigen Amtsbereich soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Zudem sollen Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit und Pflegezeit künftig keine Unterbrechungen dieser Berufserfahrung mehr darstellen, nach denen die genannte Frist von neuem beginnt.

  • Älteren Anwaltsnotaren soll außerdem ermöglicht werden, ihr Amt auf Antrag auch über die bisherige absolute Altersgrenze von 70 Jahren hinaus fortzuführen. Damit soll insbesondere die Versorgung mit notariellen Leistungen in ländlichen und strukturschwachen Regionen gesichert werden. Vorgesehen ist, dass die Amtszeit zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden kann. Voraussetzung dafür soll sein, dass die bei der letzten Ausschreibungsrunde ausgeschriebenen Stellen nicht mit anderen geeigneten Bewerbern besetzt werden konnten.

Hinweis:

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.

Der Gesetzentwurf ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht.

Quelle: BMJV, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
LAAAK-12868