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Umsatzsteuer | Auslagerung des Spielbetriebs eines Vereins auf eine GmbH
Die unentgeltliche Überlassung einer Fußballtribüne und einer Flutlichtanlage durch einen Verein an eine GmbH, deren Gesellschafter der Verein ist und in der der Fußballbetrieb stattfindet, stellt umsatzsteuerlich keine Entnahme gemäß § 3 Abs. 9a UStG dar. Allerdings kann es zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG kommen.
Ein gemeinnütziger Sportverein hatte auf seinem Gelände eine Stadiontribüne und eine Flutlichtanlage errichtet und hierfür Vorsteuern geltend gemacht. In einem späteren Jahr beschloss der Verein, dass die A-GmbH, deren Alleingesellschafter der Verein war, den Spielbetrieb der Fußballmannschaft des Vereins durchführen soll. Der Verein überließ der A-GmbH die Fußballtribüne, die Flutlichtanlage sowie die Spiellizenz unentgeltlich zur Nutzung. Das Finanzamt nahm hier...