Gesetzgebung | Finanzkonteninformationsaustausch - Austausch über Konten mit Staaten außerhalb der EU (BMF)
Das BMF hat am
den
Referentenentwurf eines „Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 26.
November 2024 zur Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden
über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten“
veröffentlicht.
Hintergrund: In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden hat die OECD im Auftrag der G20 den gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard – CRS) aktualisiert. Dieser ist seit 2017 Grundlage für den weltweiten automatischen Finanzkonteninformationsaustausch in Steuersachen und soll die erforderliche Transparenz herstellen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und das Steueraufkommen abzusichern.
Um auch die nach dem amended CRS künftig zusätzlich zu meldenden Informationen mit Staaten außerhalb der EU zwischenstaatlich automatisch austauschen zu können, hat die Bundesregierung am das amended CRS MCAA unterzeichnet.
Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll die erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Abgabe der nach § 2 Abs. 2 der Vereinbarung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu übermittelnden Notifikationen erlangt werden.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Der Bundestag muss dem Gesetz zustimmen.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
HAAAK-12826