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Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein
Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) jüngst geklärt hat, dass die Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins entgegen der Auffassung der Verwaltung steuerbar sind, hatte er sich im Besprechungsurteil erneut mit einem Sportverein zu beschäftigen. Jetzt geht es um die umsatzsteuerlichen Folgen der Auslagerung des Spielbetriebs von einem Verein an eine von ihm gegründete Gesellschaft zur Vermeidung eines mit dem Spielbetrieb verbundenen Haftungsrisikos.
I. Leitsatz
Überträgt ein Sportverein die Durchführung eines Spielbetriebs und die Erbringung der damit verbundenen entgeltlichen Leistungen auf eine von ihm gegründete GmbH zur Vermeidung eines mit dem Spielbetrieb verbundenen Haftungsrisikos, führt die unentgeltliche Überlassung einer Stadiontribüne und einer Flutlichtanlage nicht zu einer Entnahmebesteuerung nach § 3 Abs. 9a UStG, aber gleichwohl zu einer Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG.
II. Sachverhalt
Der Kläger ist ein als gemeinnützig anerkannter eingetragener Sportverein. Im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb seiner 1. und 2. Herren-Fußballmannschaften erzielte er im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Umsätze.
Der Kläger errichtete eine Stadiontribüne sowie eine Flutlichtanlage....