Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der allzu großzügige Osterhase und die Schenkungsteuer
In seiner Entscheidung vom musste das FG Rheinland-Pfalz über die Auslegung des Begriffs des „üblichen Gelegenheitsgeschenks“ i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG bei hochvermögenden Personen entscheiden. Der erkennende Senat hat in Bezug auf eine Geldschenkung zu Ostern i. H. von 20.000 € eine Steuerfreiheit abgelehnt – die Revision wurde zugelassen.
Das FG Rheinland-Pfalz beabsichtigt eine Abkehr von der relativen Betrachtungsweise hin zu einem allgemeinen Wertmaßstab (allgemeine Verkehrsanschauung) hinsichtlich der „Üblichkeit“ von Gelegenheitsgeschenken. Wertmäßig soll eine Orientierung an § 22 ErbStG erfolgen.
§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG bleibt (vorerst) mit zahlreichen Auslegungsschwierigkeiten behaftet – eine Konkretisierung durch den BFH wäre wünschenswert.
Aus Beratersicht dürfte die Vorschrift auch weiterhin nicht für steuerplanerische Zwecke in Betracht kommen.
Bei § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG handelt es sich wohl um die (meist unbewusst) am häufigsten genutzte Steuerbefreiung des Erbschaftsteuergesetzes, die dennoch aufgrund der sehr divergierenden Ansichten in der Literatur und der wenigen Rechtsprechung zur Bestimmung der unbestimmten Rechtsbegriffe mit erheblichen Schwierig...