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BFH Urteil v. - VI R 130/74 BStBl 1975 II S. 423

Gesetze: EStG § 8 Abs. 1LStDV § 3 Abs. 1LStR (1970) Abschn. 13

Leitsatz

Der Haustrunk im Brauereigewerbe, der über die tarifvertragliche Regelung zum hinaus leitenden Angestellten gewährt wird, ist keine Annehmlichkeit. Unabhängig von der Regelung in Abschn. 13 LStR 1970 sind Sachzuwendungen an einen privilegierten Teil von Betriebsangehörigen jedenfalls dann in voller Höhe steuerpflichtig, wenn sie den Umfang übersteigen, der für die Allgemeinheit der Arbeitnehmer gilt, und keine erkennbaren Gründe für die Annahme einer Annehmlichkeit vorliegen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 423
BFHE S. 115 Nr. 115,
KAAAB-00332

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BFH, Urteil v. 31.01.1975 - VI R 130/74

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