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Online-Nachricht - Montag, 23.03.2026

Gesetzgebung | Umsetzung des internationalen Informationsaustauschs in Bezug auf GloBE-Informationen mit Drittstaaten (BMF)

Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen veröffentlicht. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung des internationalen Informationsaustauschs in Bezug auf GloBE-Informationen.

Hintergrund: Im Rahmen der effektiven Mindestbesteuerung müssen Unternehmensgruppen einen sog. Mindeststeuer-Bericht (GIR- GloBE Information Return) abgeben. In diesem sind bestimmte Kennziffern über die betreffenden Unternehmensgruppen enthalten. Diese Angaben sind notwendig für die sachgerechte Administration der globalen effektiven Mindestbesteuerung sowie zur Überprüfung der Mindeststeuererklärung. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung des internationalen Informationsaustauschs in Bezug auf GloBE-Informationen mit Drittstaaten. Dabei handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen eingereicht werden.

Künftig sollen Mindeststeuer-Berichte zwischen den Steuerbehörden der Vertragsstaaten ausgetauscht werden.

Ein solcher Austausch zwischen zwei Vertragsstaaten beginnt erst dann, wenn von beiden Vertragsstaaten alle Voraussetzungen des § 8 der Mehrseitigen Vereinbarung erfüllt wurden und insbesondere zugesichert wurde, die jeweiligen Anforderungen an den Datenschutz zu beachten. Durch die Abgabe der Mindeststeuer-Berichte und durch den Austausch zwischen den Staaten erhalten die betroffenen Steuerverwaltungen die Informationen, die sie für die Administration der Mindeststeuer benötigen. Der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden soll unter voller Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben automatisch erfolgen. Die Daten werden nur den Steuerbehörden des jeweiligen Steuerhoheitsgebiets übermittelt und nicht veröffentlicht.

Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll die erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Abgabe der nach § 8 Abs. 2 der Vereinbarung der OECD zu übermittelnden Notifikation eingeholt werden.

Hinweis;

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
UAAAK-12638