Gesetzgebung | Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (BMF)
Das BMF hat am den
Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Luftverkehrsteuergesetzes veröffentlicht.
Hintergrund: Die Spitzen der Koalitionsfraktionen der 21. Legislaturperiode haben sich am darauf verständigt, die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen umzusetzen. Die derzeit geltenden gesetzlichen Steuersätze in § 11 Abs. 1 LuftVStG sollen zum auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem gesenkt werden. Die hierdurch entstehenden Steuermindereinnahmen im Einzelplan 60 sollen durch Einsparungen im Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr) vollständig erwirtschaftet werden.
Die gesetzlichen Steuersätze gemäß § 11 Abs. 1 LuftVStG sollen wie folgt geändert werden:
Der Steuersatz gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVStG soll von 15,53 € auf 13,03 € gesenkt werden.
Der Steuersatz gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 LuftVStG soll von 39,34 € auf 33,01 € gesenkt werden.
Der Steuersatz gem. § 11 Abs- 1 Nr. 3 LuftVStG soll von 70,83 € auf 59,43 € gesenkt werden.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
WAAAK-12633