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Online-Nachricht - Montag, 23.03.2026

Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket (BMWE)

Wie Mitte März angekündigt, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufmerksam.

Hintergrund: Mit einem gesetzlichen Kraftstoffmaßnahmenpaket will die Bundesregierung gegen überhöhte Kraftstoffpreise vorgehen. Die militärische Eskalation im Nahen Osten und die Blockade der Straße von Hormus haben zu deutlich steigenden Kraftstoffpreisen geführt. In Deutschland sind die Preise teilweise stärker gestiegen als im europäischen Durchschnitt. Das belastet Verbraucher sowie die Wirtschaft. Daher hat die Bundesregierung am im sog. Umlaufverfahren ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die Verlässlichkeit der Preisinformation und den Wettbewerb verbessern soll.

Das Kraftstoffmaßnahmenpaket enthält die folgenden drei Maßnahmen:

  1. Begrenzung der Preiserhöhungen an Tankstellen

    Ein neues Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) soll künftig dafür sorgen, dass die Kraftstoffpreise an Tankstellen nur noch einmal am Tag um 12 Uhr mittags angehoben werden dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit und beliebig oft möglich bleiben.

  2. Effektivere Kontrolle hoher Preise

    Darüber hinaus sollen die Kartellbehörden bei der Kontrolle missbräuchlich hoher Preise von marktmächtigen oder marktstarken Mineralölkonzernen gestärkt werden. Bisher müssen die Kartellbehörden in langwierigen Verfahren erst die Grundlagen der geforderten Preise ermitteln. Durch die Gesetzesänderung sollen die Unternehmen der Behörde darlegen müssen, wie die geforderten Preise zustande kommen. Das Bundeskartellamt soll zudem nicht nur gegen Unternehmen vorgehen können, die den gesamten Markt beherrschen. Auch Unternehmen, von denen lediglich einzelne Vertragspartner abhängig sind, sollen verschärft kontrolliert werden können.

  3. Schnelleres und effektiveres Vorgehen nach Sektoruntersuchungen

    Um den Wettbewerb auch strukturell rascher stärken zu können, soll das Bundeskartellamt im Bereich der Sektoruntersuchungen gestärkt werden. Solche vertieften Untersuchungen der Wettbewerbsverhältnisse ganzer Branchen sind bereits ein wichtiges Instrument, um weitreichende Wettbewerbsprobleme auf einzelnen Märkten zu untersuchen. Die Erkenntnisse aus Sektoruntersuchungen kann das Bundeskartellamt verwerten, um Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs anzuordnen. Durch eine Straffung des Verfahrens soll dies nunmehr schneller möglich sein.

Die nächsten Schritte:

Nach Beschluss des Kabinetts wurde das Kraftstoffmaßnahmenpaket nun dem Parlament zugeleitet. In Absprache mit den Fraktionen soll ein verkürztes und maximal beschleunigtes parlamentarisches Verfahren erfolgen. Damit ist ein Inkrafttreten bereits Anfang April möglich. Parallel erarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium weiterhin die mit internationalen Partnern beschlossene Freigabe von Teilen der nationalen Ölreserven. Damit wird den Märkten ein weiteres Signal der Stabilität gegeben.

Den Gesetzesentwurf finden Sie auf der Homepage des BMWE.

Quelle: BMWE, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
CAAAK-12631