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Online-Nachricht - Montag, 23.03.2026

Gesetzgebung | Änderung des Steuerberatungsgesetzes in 1. Lesung beraten (Bundestag)

Der Bundestag hat am erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Neunten Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ (BT-Drucks. 21/4550, 21/4783) debattiert.

Hintergrund: Im Steuerberatungsgesetz besteht laut Bundesregierung insbesondere bei der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen umfangreicher Modernisierungsbedarf. Darüber hinaus sei die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angesichts des gesellschaftlichen Wandels reformbedürftig. Die starre Beschränkung der Zulässigkeit unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige der Steuerpflichtigen bilde die Lebensrealitäten nicht mehr sachgerecht ab und berücksichtige alternative Lebenskonzepte nicht. Änderungsbedarf gebe es auch im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine.

Gesetzentwurf der Bundesregierung:

  • Der Entwurf sieht daher eine Liberalisierung vor, indem auf eine abschließende Aufzählung der zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen verzichtet wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen vollständig neu geordnet und um eine nicht abschließende Generalklausel für die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzt werden, die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsbild erbracht wird.

  • Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften soll auch die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen maßvoll durch den Wegfall der Betragsgrenzen bei den vereinbaren Tätigkeiten erweitert werden.

  • Darüber hinaus ist vorgesehen, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen grundlegend neu auszugestalten und weitestgehend an § 6 RDG anzugleichen, der für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten außer dem Steuerrecht gelte.

Hinweise:

Neben dem o.g. Entwurf wurde noch ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Erhöhung des Mindesthebesatzes der Gewerbesteuer (BT-Drucks. 21/4753) beraten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten einen Gesetzentwurf „zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung“ (BT-Drucks. 21/4745) eingebracht. Alle drei Vorlagen werden nun zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.

In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates, in der die Länderkammer die Wiederaufnahme einer noch im Referentenentwurf enthaltenen Vorschrift zur Sicherstellung des Fremdbesitzverbots fordert (Stellungnahme v. , BR-Drucks. 40/26 (Beschluss), s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 9.3.2026), stellt die Regierung klar, dass sie diesen zur Kenntnis genommen hat (BT-Drucks. 21/4783 Seite 2 zu Ziffer 3 zu Art 1). Gleiches gilt für den Vorschlag zum Umgang mit bereits anerkannten Berufsausübungsgesellschaften und eines Verhaltenskodexes (BT-Drucks. 21/4783 Seite 2 zu Ziffer 4 zu Art. 1).

Behalten Sie den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens mit unserem ReformRadar im Blick.

Quelle: u.a. Bundestag online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
UAAAK-12612