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GmbH-Anteile als Sonderbetriebsvermögen
Betrachtung der neuesten Rechtsprechung
Die Frage, ob GmbH-Anteile dem Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG zuzurechnen sind, gehört zu den Standardentscheidungen bei der Jahresabschlusserstellung, ist in der Praxis jedoch häufig mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. In diesem Beitrag wird die neueste Rechtsprechung des BFH mit den bisher geltenden Grundsätzen abgeglichen.
GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb: kein Sonderbetriebsvermögen.
GmbH ohne eigenen Geschäftsbetrieb: Sonderbetriebsvermögen grundsätzlich erst bei mehr als 25 % Anteil am Stammkapital – Ausnahmen sind aber vorhanden.
GmbH-Anteile als Sonderbetriebsvermögen, die nicht die Komplementär-Gesellschaft betreffen, erfordern insbesondere eine Beherrschung.
BFH-Urteil IV R 12/23
Sachverhalt (vereinfacht)
Die Klägerin war eine Ein-Personen-GmbH & Co. KG. Der Kommanditist der Klägerin („Beigeladener“) war an deren Festkapital zu 100 % beteiligt. Geschäftsführende Komplementärin der Klägerin ist die V GmbH. Alleiniger Gesellschafter der V GmbH ist ebenfalls der Kommanditist.
Die Klägerin hielt ursprünglich 100 % der Anteile an der A GmbH, deren Stammkapital sich zunächst auf 25.000 € b...