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BFH | Verstößt die Switch-over-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG gegen die Niederlassungsfreiheit?
Die Klägerin ist eine in Deutschland ansässige SE und war in den Streitjahren 2007–2008 Organträgerin der ebenfalls in Deutschland ansässigen A GmbH. Die A war alleinige Gesellschafterin der im Jahr 2006 gegründeten, in Luxemburg ansässigen B SARL. Diese unterhielt dort eigene Geschäftsräume und beschäftigte eigenes Personal, bestehend aus einem Geschäftsführer, zwei Angestellten sowie einer Aushilfskraft. Zudem war sie Muttergesellschaft weiterer luxemburgischer Gesellschaften. Ihre Tätigkeit umfasste das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Finanzierung der Tochtergesellschaften. Diese Gesellschaften erwarben ihrerseits Grundstücke in Deutschland. Die Finanzierung erfolgte durch Eigenkapital und Fremddarlehen der B. Zwischen der A und der B wurde rückwir...