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Grundsteuer/Bewertung | Dauernutzungsrecht als wirtschaftliche Einheit nach dem BewG (BFH)
Ein Dauernutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 WEG kann als Grundvermögen
i. S. des Bewertungsgesetzes gelten, wenn der Nutzungsberechtigte statt des
Eigentümers die Kosten der Anschaffung oder Herstellung eines von ihm selbst
genutzten Wirtschaftsguts trägt und ihm auf Dauer, nämlich für die
voraussichtliche Nutzungsdauer, Substanz und Ertrag des Wirtschaftsguts
wirtschaftlich zustehen (; veröffentlicht
am ).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine GmbH, erwarb im März Jahr 2015 von der T mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein ein dinglich gesichertes Dauernutzungsrecht an vier Pkw-Stellplätzen, die im Teileigentum (§ 1 Abs. 3 WEG) Dritter standen.
T hatte das damals noch zu bebauende Grundstück im Jahr 1996 von der X-AG und der H gekauft. Im Kaufvertrag war geregelt, dass das Dauernu...