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Einkommensteuer | Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG (BFH)
Unter dem Begriff "Gewinn" in
§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist der
steuerliche Gewinn i. S. von
§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu verstehen.
Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch
außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die nach
§ 4 Abs. 5b
EStG hinzuzurechnende Gewerbesteuer
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG können Steuerpflichtige für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, bis zu 50 % der voraussi...