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BFH Urteil v. - IV R 160/69 BStBl 1975 II S. 370

Gesetze: AO (a.F.) § 155AO (a.F.) § 259 Abs. 2FGO § 111StSäumG § 4

Leitsatz

Die Verzinsung nicht rechtshängig gewordener Steuererstattungsbeträge kommt auch dann nicht in Betracht, wenn das diese Beträge betreffende Einspruchsverfahren wegen eines anderen anhängigen Rechtsstreits nach § 259 Abs. 2 AO a.F. ausgesetzt worden war. - Angesichts der Regelung in § 4 StSäumG ist sowohl die unmittelbare als auch die entsprechende Anwendung privatrechtlicher Zins- und Bereicherungsvorschriften ausgeschlossen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 370
BFHE S. 397 Nr. 114,
YAAAB-00310

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BFH, Urteil v. 31.10.1974 - IV R 160/69

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