Suchen Barrierefrei
OECD-MA 2025 Schlussklausel

Abschnitt VII. Schlussbestimmungen

Schlussklausel

Anmerkung: Die Schlussklausel über die Unterzeichnung richtet sich nach den verfassungsrechtlichen Verfahren der beiden Vertragsstaaten.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAK-12440