Steuerfreie Benefits, geldwerte Vorteile und die Sicht des Prüfers
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Die Bewertung von Arbeitgeberdarlehen
I. Überblick
Arbeitgeberdarlehen führen in Zeiten außerhalb der sog. „Nullzins-Politik" meist unbewusst zu Problemen im Bereich der Lohnsteuer.
Teilweise wissen Arbeitgeber gar nicht, wie hoch der Zinssatz ist, mit dem ein Arbeitgeberdarlehen ordnungsgemäß verzinst werden muss, damit keine Lohnsteuer besteht.
Teilweise wissen Arbeitgeber nicht, dass sie ein Arbeitgeberdarlehen an ihre Angestellten gewährt haben. Denn auch reine Vorschüsse, die mehr als einen Monat im Voraus gewährt werden, stellen unter Umständen ein schädliches Arbeitgeberdarlehen dar.
Es entsteht erst einmal kein geldwerter Vorteil bei der Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens. Der Vorteil ist die Differenz des gewährten Zinses zum marktüblichen Zinssatz.
Und das Problem ist, entstehen in diesem Bereich Differenzen, stellen diese Sachlohn dar, die in die allgemeine Sachbezugsgrenze (50-€-Grenze) des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG fallen. Wurde die Sachbezugsgrenze dabei durch weitere Vorteile (z. B. einem begünstigten Gutschein) bereits ausgefüllt, stellen alle gewährten Vorteile somit einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
Im Rahmen der Lohnst...