Steuerfreie Benefits, geldwerte Vorteile und die Sicht des Prüfers
1. Aufl. 2026
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F. Nicht lohnsteuerbare Zuwendungen i. S. der R 19.6 LStR
I. Einführung
Dieser Benefit steht gefühlt in jeder Stellenanzeige „am Arbeitsplatz stehen kostenlos Obst und Kaffee zur Verfügung“. Da stellt sich die Frage, wie ist der Vorteil rechtlich zu würdigen und wie könnte dieser überprüft werden.
Vorab: Alle Benefits, die in R 19.6 LStR enthalten sind, stellen keine steuerfreien Zuwendungen dar. Es liegen sog. nicht lohnsteuerbare Aufmerksamkeiten vor. Dies hat den Vorteil, dass die Zuwendungen nicht auf der Lohnabrechnung, dem Lohnkonto bzw. der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt werden müssen. Die Gestellung ist sozialversicherungsfrei und löst keine Folgen im Bereich der Umsatzsteuer aus.
In R 19.6 LStR ist der Bereich der nicht lohnsteuerbaren Aufmerksamkeiten abgebildet.
Die Richtlinie unterscheidet zwei unterschiedliche Bereiche:
R 19.6 Abs. 1 LStR: Geschenke zu persönlichen Anlässen
R 19.6 Abs. 2 LStR: Mahlzeiten
Liegt eine nicht lohnsteuerbare Aufmerksamkeit vor, verbraucht diese z. B. nicht das steuerfreie Volumen der 50-€-Grenze.
II. Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen
Schenkt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Zuwendung zu einem persönlichen Anlass, dann entsteht bei der E...