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Steuerfreie Benefits, geldwerte Vorteile und die Sicht des Prüfers
Jan-Philipp Muche

Steuerfreie Benefits, geldwerte Vorteile und die Sicht des Prüfers

1. Aufl. 2026

ISBN Online: 978-3-482-03531-9
ISBN Print: 978-3-482-68851-5

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Steuerfreie Benefits, geldwerte Vorteile und die Sicht des Prüfers (1. Auflage)

B. Bewertung von Sachbezügen

I. Endpreis am Abgabeort

Überweist der Arbeitgeber seinen Angestellten den monatlichen Arbeitslohn, ist die Bewertung diesbezüglich einfach.

Stellt der Arbeitgeber hingegen Sachbezüge, dann ist die Bewertung des Vorteils meist deutlich schwieriger. Liegen doch mögliche Abschläge und Vereinfachungsregelungen – wie die 1-%-Methode im Rahmen der Pkw-Gestellung – vor.

Die Aufgabe ist daher, die Bewertung für den Arbeitnehmer bestmöglich und rechtssicher zu wählen.

Die Bewertung von Sachbezügen kann auf unterschiedlichste Weise erfolgen.

Die grundsätzliche Bewertung von Einnahmen (i. S. des § 8 Abs. 1 EStG) ist in § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG geregelt.

Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge) sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.

Das Problem: Was bedeutet die Formulierung „sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen“?

Darunter kann verstanden werden, dass ein geldwerter Vorteil, der nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG bewertet wird, im Standardfall nie mit 100 %, sondern mit 96 % angesetzt wird (R 8.1 Abs. 2 Satz 3 LStR).

Dieser Abzug ...

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