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Neuerungen im Verbrauchervertragsrecht 2026
Am hat der Bundesrat das vom Bundestag am beschlossene „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ gebilligt. Damit werden Vorgaben der Richtlinien (EU) 2023/2673 und (EU) 2024/825 umgesetzt, die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen.
Kernaussagen
Die Reform des Verbrauchervertragsrechts 2026 setzt neue EU-Vorgaben um und bringt umfassende Änderungen für den Online-Handel und Finanzdienstleistungen.
Zentrale Neuerung ist ein verpflichtender elektronischer Widerrufsbutton ab dem sowie die Begrenzung des bislang unbefristeten Widerrufsrechts auf maximal zwölf Monate und 14 Tage.
Zudem werden die vorvertraglichen Informationspflichten deutlich erweitert, insbesondere zu Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Software-Updates und Transparenz bei Finanzprodukten.
Ergänzend werden verpflichtende EU-Gewährleistungs- und Garantielabel eingeführt, wodurch Unternehmen ihre IT-Systeme, Informationsarchitektur und Compliance-Prozesse umfassend anpassen müssen.
Fazit und Ausblick
Die Refor...